Konkordatslehrstühle in Bayern
Die – weitgehend unbekannten – „Konkordatslehrstühle“ sind eine Sondereinrichtung der bayerischen Universitäten. Sie sind nicht-theologische Lehrstühle, bei deren Besetzung die katholische Kirche bzw. der zuständige Bischof das Vetorecht hat, d.h. er trifft die letzte Entscheidung.
Geschichte
Die Konkordatslehrstühle gehen auf den Vertrag des bayerischen Staates, der Anfang des 19. Jahrhunderts die Hoheit über das Schul- und Bildungswesen erhalten hatte, mit dem „Heiligen Stuhl“ zurück. In ihm wurde u.a. festgeschrieben, dass die katholische Kirche für die Universitätslehrstühle das so genannte „Erinnerungsrecht“ besitzt, und dass die Ausbildung der Lehrer an den konfessionellen pädagogischen Hochschulen stattfindet.
Nach Gründung des Freistaats Bayern und Niederschlagung der Räterepublik wurde der Vertrag 1924 erneuert: wenigstens ein Lehrstuhl in Philosophie und Geschichte hatte an den bayerischen Universitäten konkordatär gebunden zu sein. Das Reichskonkordat, das Adolf Hitler 1933 mit der katholischen Kirche schloss, übernahm die bayerische Regelung.
Nachdem die Kulturhoheit nach 1945 wieder Ländersache wurde, wurde das Bayerische Konkordat von 1924 bestätigt. Einen Einschnitt brachte die Änderung der Bayerischen Verfassung von 1968: statt der bisherigen Konfessionsschulen wurde die Gemeinschaftsschule eingeführt. Als Kompensation für diesen Verzicht erhielt die katholische Kirche vom bayerischen Staat das Recht der Ausweitung der Konkordatslehrstühle. Die bis heute gültige Vertragsfassung von 1974 lautet (Art. 3 § 5):
„Der Staat unterhält an den Universitäten Augsburg, Erlangen-Nürnberg, München (Ludwig-Maximilians-Universität), Passau, Regensburg und Würzburg sowie an der Gesamthochschule Bamberg an einem für das erziehungswissenschaftliche Studium zuständigen Fachbereich je einen Lehrstuhl für Philosophie, für Gesellschaftswissenschaften und für Pädagogik, gegen deren Inhaber hinsichtlich ihres katholisch-kirchlichen Standpunktes keine Erinnerung zu erheben ist.“
Dem entsprechend existieren heute 21 Konkordatslehrstühle in Bayern:
- von 31 Lehrstühlen für Pädagogik sind sieben von der katholischen Kirche kontrolliert (22,6%),
- von 12 Lehrstühlen in Politikwissenschaft sind es drei (25%),
- von 12 Lehrstühlen in Soziologie sind es vier (33,3%),
- von 19 Lehrstühlen in Philosophie sind es sieben (36,8%).
Funktion
Durch die Konkordatslehrstühle soll der katholischen Kirche der Einfluss auf die Wertevermittlung, insbesondere im Bereich der staatlichen Lehrerausbildung, garantiert werden. Die Schwerpunkte sind daher Ethik bzw. praktische Philosophie, Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaft.
Dieser Einfluss der katholischen Kirche auf den staatlichen Erziehungs- und Bildungsbereich wurde damit begründet, dass es eine gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche gebe, und daher der Staat bei der Erreichung seiner Bildungsziele auf die Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche angewiesen sei.
Kritik
Die laufende Klage gegen die Konkordatslehrstühle stützt sich auf folgende Argumente:
a) verfassungsrechtlich: die Lehrstühle verstoßen gegen:
- Art. 107 Abs. 4 und Art. 116 der bayerischen Verfassung, die den religionsunabhängigen Zugang zu öffentlichen Ämtern garantieren. Hiergegen verstößt das bischöfliche Erinnerungs- oder Vetorecht.
- Art. 107 der bayerischen Verfassung, der die Freiheit der Wissenschaft garantiert. Er wird durch die konfessionelle Bindung nicht-theologischer Lehrstühle verletzt.
- Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, nach dem niemandem aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen darf. Dem widerspricht das Berufungsverfahren für Konkordatslehrstühle.
- Art. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dessen Ziel es ist, „Benachteiligungen aus Gründen … der Religion oder Weltanschauung … zu verhindern oder zu beseitigen“.
b) historisch: der geschichtlich begründete Einfluss der katholischen Kirche auf das staatliche Erziehungs- und Bildungswesen in Bayern entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Angesichts der Pluralität der Wertvorstellungen und Lebensformen ist die Annahme einer besonderen „gemeinsamen Verantwortung“ von katholischer Kirche und Staat ein Anachronismus.
c) ethisch-pädagogisch: nach allgemeiner Rechtsauffassung sind insbesondere die EthiklehrerInnen an staatlichen Schulen zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Diesem Grundsatz widerspricht die konfessionell gebundene Ausbildung der EthiklehrerInnen.
Chancen der Klage
Eine Klage gegen die Konkordatslehrstühle erscheint heute aus zwei Gründen als aussichtsreicher als früher:
Erstens hat sich die soziale Zusammensetzung durch Zunahme der Konfessionslosen und durch Immigration im Zuge der Globalisierung auch in Bayern erheblich gewandelt. Die Vorstellung einer staatlich garantierten Sonderrolle der katholischen Kirche im Erziehungs- und Bildungsbereich erscheint der Öffentlichkeit zunehmend unplausibel.
Desweiteren ist seit 2006 der Grundsatz der Gleichbehandlung von Bewerbern zu europäischem Recht geworden. Alle Mitgliedstaaten haben sich seither verpflichtet, ihn in nationales Recht umzusetzen.
Liebe Freunde,
ich danke für diese Information. Dass so etwas in der heutigen Zeit noch Realität ist, war bisher für mich unglaublich.
Bitte kämpft weiter für eine verfassungsgerechte Trennung von Kirche und Staat. Ich erkläre mich solidarisch.
In Sorge
Helmut Schmitz
Seltsamer Weise herrscht hier eine ziemliche “Friedhofsruhe”!
Es ist d r i n g e n d geboten alle Kräfte gegen dieses Veto-Recht von Religionsgemeinschaften zu mobilisieren.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die RKK oder die EKD handelt. [...]
Das Konkordat muss gekündigt werden – J E T Z T.
[Kommentar gekürzt wiedergegeben.]
Auch ich wusste das nicht, und hätte es auch kaum für möglich gehalten – danke! Das dürfte sehr vielen Menschen selbst in Bayern nicht anders gehen.
Vielleicht führt der Weg zur Abschaffung der absurden “Theologie”- Studiengänge an unseren wissenschaftlichen Universitäten (!) erst einmal über die Vorstufe der Befreiung anderer Studiengänge von dieser Manipulation. Mein Umfeld wird von diesen Zuständen jetzt ebenfalls hören – und sich empören!
Matthias Hedinger, Freiburg
Endlich jemand mit Zivilcourage, der das personelle Geflecht zwischen deutschen Politikern und “Amts”kirche um einen weiteren Schritt erleuchtet. Nur bei dem bekannten deutschen, politischen Gemauschel konnten derartige Zustände geboren werden.
Wenn die Konkordatslehrstuhlklage unterstützt werden soll, wäre eine prominentere Platzierung eines Spenden-Buttons o. ä. notwendig.
“Thron und Altar” arbeiten wie in vordemokratischen Zeiten in Deutschland immer noch Hand in Hand. Meine Bekenntnisfreiheit hört z.B. auf, wenn ich eine Arbeitsstelle annehme und mich zum Zweck evtl. abzuliefernder Kirchensteuer bekennen muß. Ganz abgesehen davon, daß der Staat ohnehin von meinen Steuergeldern die Kirchen alimentiert. Die Vermischung von sowohl staatlichen als auch kirchlichen Interessen und Machtgefügen erleben wir überall. Diese Machtstrukturen werden als “unverzichtbares kulturelles Erbe” schöngeredet. Die Richter (entsprechend ihrer konfessionellen Ausrichtung nach Steuerkarte ausgesucht), die über die Lehrstuhlfrage entscheiden sollen, werden es sich im Bewußtsnein dieses Erbes mit der staatlich/kirchlich/göttlichen Allmacht nicht verderben wollen. Vielleicht hilft hier der europäische Gerichtshof eher?
Vor zwei Jahren etwa lief bereits einmal eine Spendenaktion. Würde mich wieder beteiligen. Wo und wie ist spenden zur Bestreitung von Anwaltskosten möglich? Über Helpedia?
Ich wünsche euch viel Glück bei diesen Unterfangen! Die Konkordatslehrstühle haben im Bezug auf die Wissenschaft überhaupt nichts verloren.
humanistische Grüße!
GG 3 (3) sinngemäß: “Keine Weltanschauung darf bevorzugt bleiben oder werden”
Insbesondere keine undemokratischen Monotheismen (POSITIVE DISKRIMINIERUNG!)
Eine lohnenswerte und dringend erforderliche Bemühung ist diese Klage allemal. Jedoch befürchte ich, dass die Anstrengung wie ein Bumerang zurück kommen wird. Dann nämlich, wenn von höchster Instanz entschieden wird, “Gott” in die Verfassung aufzunehmen. Das wurde und wird ja immer wieder von vielen Politikern gefordert.
“Sie sind nicht-theologische Lehrstühle, bei deren Besetzung die katholische Kirche bzw. der zuständige Bischof das Vetorecht hat, d.h. er trifft die letzte Entscheidung.” Die Formulierung hört sich jetzt so an, als würde der Bischof jetzt die Bewerber auswählen. Dies ist mitnichten so. Ein Vetorecht bedeutet ein Widerspruchsrecht. Es bedeutet KEIN Vorschlagsrecht. Eine wohlbegründete Kampagne zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf solche rhetorischen Tricks verzichten kann.
Über die Kirche und ihre Verflechtungen mit dem Staat kann ich mich regelmäßig nur wundern. Bemerkenswert finde ich vor allem, dass sich – speziell die katholische – Kirche immer wieder jede Einmischung von außen verbittet, sich aber selbst überall einmischen möchte!
Die Kritik von Frau Merkel am Pabst wurde als unerhört zurückgewiesen, hier aber findet es die Kirche okay, über die Einstellung nicht-theologischer Professoren zu entscheiden.
Tststs …